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AGB

Tepper Schulbedarf GmbH
Torstraße 177, 10115 Berlin
- nachfolgend Verkäuferin -

 

 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Verkäufe, Lieferungen und Leistungen von G. A. Tepper Schulbedarf GmbH Anbieters (nachfolgend "die Verkäuferin") über den Shop unter www.tepper-schulbedarf.de gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B Schulen, Universitäten, Bildungs-, Jugend- und Sozialeinrichtungen, kirchliche Institutionen, Kindergärten) oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, welche Sie durch das Erteilen eines Auftrags oder die Entgegennahme einer Lieferung anerkennt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn die Verkäuferin diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Ihnen und der Verkäuferin.
Diese Lieferbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, alle übrigen Länder auf Anfrage. Die Verkäuferin liefert keine Ware in die USA bzw. Ware, die für die Nutzung in den USA bestimmt ist.


(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Registrierung als Nutzer
(1) Die Registrierung in unserem Onlineshop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Auf unser Verlangen haben Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft nachzuweisen, etwa durch Übermittlung der Gewerbeanmeldung oder anderer geeigneter Nachweise.


(2) Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.


(3) Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Sie können Ihren Eintrag jederzeit wieder unter "Mein Konto" löschen. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.


(4) Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter "Mein Konto" vorgenommen werden.


§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend.

(2) Voraussetzung für die Bestellung Shop ist, dass Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Anmeldedaten (persönliche Daten einschließlich E-Mail-Adresse) angemeldet haben (siehe zur Registrierung auch § 2)

(3) Sie haben nur nach Anmeldung im Online Shop die Möglichkeit, die Produkte in einen Warenkorb zu legen und Ihren Einkauf abzuschließen, d.h. zur „Kasse“ zu gehen. Wählen Sie letztere Variante wird Ihnen auf einer Gesamtübersicht angezeigt, welche Bezahlarten möglich zudem erhalten Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Produktmerkmale und die Möglichkeit, Ihre Bestellung auf unrichtige Angaben oder Schreibfehler zu überprüfen.

(4) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Die Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale.

(5) Die Verkäuferin wird den Zugang der über den Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(6) Eine Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (per Fax, per Post oder per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware.

(7) Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die von Ihnen ausgewählte Ware dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Verkäuferin von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist die Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Verkäuferin Ihnen dies unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen haben Sie das Recht, vom Angebot zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen ihre an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden dadurch nicht berührt, wobei Sie Schadenersatz nur nach besonderer Maßgabe von § … dieser AGB verlangen können.

(8) Eine Speicherung des Vertragstextes erfolgt nicht. Lediglich die Rechnung wird gespeichert und kann jederzeit individuell angefragt werden.

§ 4 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin bestätigt worden sind und Sie der Verkäuferin alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

(2) Verzögern sich die Lieferungen, sind Sie nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Verkäuferin die Verzögerung zu vertreten hat und eine von Ihnen gesetzte Frist zur Lieferung (Mahnung) erfolglos verstrichen ist. Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Vereinbaren die Parteien, dass die Liefergegenstände auf Ihren Abruf in Raten geliefert werden sollen, so müssen die Liefergegenstände mangels abweichender Vereinbarung innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abgerufen werden.

(4) Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzt Sie sonstige Mitwirkungspflichten wie z.B. den rechtzeitigen Abruf der Liefergegenstände, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Liefergegenstände auf Ihre Gefahr und Kosten angemessen einzulagern. Hierfür berechnet die Verkäuferin eine Pauschalentschädigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Warenwertes für jeden angefangenen Monat bis zu einer Höchstgrenze von 5 % beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessener Entschädigung, Kündigung) der Verkäuferin bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass der Verkäuferin überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Die Verkäuferin ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte (auch auf Schadenersatz) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine Ihnen gesetzte angemessene Nachfrist zur Annahme der Lieferung erfolglos verstrichen ist.

(5) Die Verkäuferin haftet nicht bei Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Sie nicht zu vertreten hat. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten der Verkäuferin, wenn sie bei Lieferanten eintreten, sofern diese Lieferanten die Störung nicht zu vertreten haben.

(6) Sofern die Verkäuferin verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird sie Sie hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollte die Ware dauerhaft nicht mehr lieferbar sein, sein, gilt § 3 Ziffer 8 dieser AGB.

(7) Bei kombinierten Bestellungen (lieferbare und zeitweilig nicht lieferbare Ware) ist die Verkäuferin berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

§ 5 Buchpreisbindung
Bei allen Buchbestellungen gilt das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Die hier benannten Regelungen und Ausführungsbestimmungen sind rechtsverbindlich. Bei Preiserhöhungen von vorgeschriebenen Festpreisen von Verlagen, sind wir verpflichtet, die neuen Preise zu berechnen. Dies gilt jedoch nur für Preiserhöhungen, die vor der Bestellung durch den Kunden erfolgen.

(1) Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer folgende Nachlässe:

bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit
mehr als 10 Stück 8 Prozent Nachlass,
mehr als 25 Stück 10 Prozent Nachlass,
mehr als 100 Stück 12 Prozent Nachlass,
mehr als 500 Stück 13 Prozent Nachlass,

bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als
25.000 Euro 13 Prozent Nachlass,
38.000 Euro 14 Prozent Nachlass,
50.000 Euro 15 Prozent Nachlass.

(2) Bei Sammelbestellungen über preisgebundene Kaufexemplare der Schüler sind entsprechend dem Buchpreisbindungsgesetz keine Preisnachlässe möglich, da es sich nicht um Aufträge handelt, die zum Eigentum der öffentlichen Hand angeschafft werden.

(3) Skonti und Zahlungsziele dürfen bei Büchern rechtlich nicht gewährt werden, sofern es sich um Aufträge über preisgebundene Bücher handelt. Für alle anderen Produkte ist die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) der Hersteller angegeben. Schul- und Behördenrabatte sowie Mengenrabatte sind in den angegebenen UVP nicht berücksichtigt. Individuelle Angebote können online angefordert werden.

§ 6 Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
(1) Soweit durch Sie keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt der Versand auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.

(2) Die Kosten für Verpackung sowie Schutz- und Transportmittel trägt die Verkäuferin.

(3) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt die Verkäuferin nicht zurück, sie werden Ihr Eigentum; ausgenommen sind Paletten.

(4) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder an Sie selbst auf Sie über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf Sie über.

(5) Die Warenabholung ist nur nach vorheriger Bestellung per Telefon oder über den Onlineshop möglich. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald der Artikel abholbereit ist.

(6) Es gelten im Übrigen unsere weiteren Lieferbedingungen

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise der Verkäuferin verstehen sich ab Werk ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Zölle. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Verkäuferin. Sieht die Preisliste Preiserhöhungen vor, werden diese Ihnen mindestens drei Monate vor Übersendung der aktualisierten Preisliste kommuniziert. Kommt es unterjährig zur Einführung neuer Produkte, erhalten Sie die um diese Produkte aktualisierte Preisliste unterjährig. Sämtliche dort genannten Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Transportverpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Preisänderung hat keinen Einfluss auf bereits ausgelöste Bestellungen. Bei Sonderanfertigung nach Zeichnung oder Muster gelten die vereinbarten Preise jeweils für Produktion und Lieferung in einer Menge.

(2) Jede Rechnung wird innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bücherlieferungen sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind grundsätzlich frei Zahlstelle der Verkäuferin zu leisten. Zahlungen s gelten erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Die Verkäuferin ist berechtigt, für Teillieferungen Teilrechnungen zu erstellen.

(3) Befindet Sie sich in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn Sie den Ausgleich der Rechnung nicht innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum vorgenommen haben. Sie befinden sich somit bei Nichtzahlung automatisch ab dem 21. Tag nach Rechnungsdatum im Zahlungsverzug.

(4) Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die Verkäuferin kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.

(5) Zur Aufrechnung sind Sie nur berechtigt, wenn Ihr Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig ist. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche handelt.

(6) Wird der Verkäuferin nach dem Vertragsabschluss die Gefahr Ihrer mangelnden Leistungsfähigkeit erkennbar, ist die Verkäuferin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann die Verkäuferin von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Verkäuferin unbenommen.

(7) Es gelten im Übrigen unsere weiteren Zahlungsbedingungen

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen Eigentum der Verkäuferin. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Verkäuferin zustehenden Saldoforderung.

(2) Sie sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum der Verkäuferin gefährdende Verfügungen zu treffen. Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist Ihnen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Sie treten schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die Verkäuferin ab; die Verkäuferin nimmt die Abtretung schon jetzt an. Sie sind widerruflich ermächtigt, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die Verkäuferin im eigenen Namen einzuziehen. Die Verkäuferin kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn Sie mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der Verkäuferin in Verzug sind; im Fall des Widerrufs ist die Verkäuferin berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Veräußert Sie die Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung oder Umbildung oder nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der zwischen der Verkäuferin und Ihnen vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht.

(3) Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte durch Sie erfolgt stets für die Verkäuferin. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Produkte. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermengung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung, Vermengung oder Vermischung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie anteilsmäßig Miteigentum übertragen. Das so entstandene Miteigentum werden Sie für die Verkäuferin verwahren. Sie werden der Verkäuferin jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an die Verkäuferin abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte haben Sie sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen der Verkäuferin anzuzeigen. Sie werden zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von der Verkäuferin hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche tragen Sie. Auf Verlangen von der Verkäuferin sind Sie verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, der Verkäuferin den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die Verkäuferin abzutreten. Kommen Sie mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der Verkäuferin in Verzug, so kann die Verkäuferin unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen. In diesem Falle werden Sie der Verkäuferin oder den Beauftragten von der Verkäuferin sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt die Verkäuferin die Herausgabe aufgrund dieser Bestimmung, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. Zur Verwertung der Vorbehaltsprodukte ist die Verkäuferin erst nach dem Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von der Verkäuferin um mehr als 10%, sind Sie berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

(5) Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, werden Sie alles tun, um der Verkäuferin unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Sie werden an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

§ 9 Gewährleistung Allgemeine Regeln
(1) Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. (siehe ausführlich dazu § 10).

(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware (§ 438 Abs. 1 Nr 3 BGB) beträgt - außer im Fall von Schadensersatzansprüchen - zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Händlers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes, für Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gem. § 12 gilt diese Einschränkung nicht, für diese Fälle gelten ausschließlich die jeweils gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem Ihnen von der Verkäuferin überlassenen Informationsmaterial sowie Produkt beschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

§ 10 Recht bei Mängeln, Untersuchungspflicht
(1) Ihre Rechte bei Mängeln des Liefergegenstandes setzen voraus, dass Sie den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und der Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch acht Tage nach Übergabe schriftlich mitteilen; verborgene Mängel müssen der Verkäuferin unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei jeder Mängelrüge steht der Verkäuferin das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür werden Sie der Verkäuferin die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die Verkäuferin kann von Ihnen auch verlangen, dass Sie den beanstandeten Liefergegenstand an die Verkäuferin auf Kosten der Verkäuferin zurücksenden. Erweist sich eine Mängelrüge als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er der Verkäuferin zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Fahrt- oder Versandkosten) verpflichtet.

(2) Die Verkäuferin ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Sie kostenlose Nachbesserung oder ersatzweise Lieferung des mangelhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes ("Nacherfüllung") zu beseitigen. Von der Verkäuferin ersetzte Teile sind der Verkäuferin zurückzugewähren.

(3) Sie werden der Verkäuferin die für die Nacherfüllung notwendige und angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die Verkäuferin mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, haben Sie das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die Verkäuferin den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Verkäuferin den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

(4) Ihre Rechte bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus von Ihnen verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch Sie oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen, unsachgemäße Lagerung oder durch natürliche Abnutzung, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Mangel nicht auf einem der vorgenannten Mängelausschlussgründe beruht.

(5) Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt die Verkäuferin innerhalb Deutschlands, soweit Sie sie nicht nach § 10 Nr.1, 4 zu tragen hat. Bei internationalen Verkäufen, hat die Käuferin in jedem Fall die anfallenden Versendungskosten zu tragen.

(6) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie Ihnen unzumutbar oder hat die Verkäuferin sie nach § 439 Abs. 3 BGB (z.B. wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür) verweigert, so können Sie nach Ihrer Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadenersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.

§ 11 Abnahme für Sonderanfertigungen (auftragsbezogene Fertigung z.B. Schulmöbel)
(1) Sie sind verpflichtet, die vertragsmäßig hergestellten Liefergegenstände innerhalb einer Frist von einer Woche seit Aufforderung hierzu abzunehmen.

(2) Nehmen Sie die Liefergegenstände nicht innerhalb der in Ziffer 11.1 festgesetzten Frist ab, ist die Verkäuferin berechtigt, Sie unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme aufzufordern. Nehmen Sie die Liefergegenstände innerhalb dieser Frist nicht ab, gelten die Liefergegenstände als abgenommen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Die Verkäuferin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet die Verkäuferin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Verkäuferin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Produkthaftung
Veräußern Sie die Liefergegenstände, so stellen Sie der Verkäuferin im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit Sie für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich sind.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB, solange sie schriftlich niedergelegt und von autorisierten Vertretern aller Parteien unterzeichnet worden sind. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Verkäuferin nicht berechtigt, mündliche Abreden zu treffen, welche von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

Angebote sind gültig solange Vorrat reicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf Seiten haben, auf die wir eventuell verlinken oder mit denen wir verlinkt sind.


G. A. Tepper Schulbedarf GmbH , Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a 
Umsatzsteuergesetz: 
DE254635944
Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Registernummer: HRA 107063

G. A. Tepper Schulbedarf GmbH Maybachufer 24, 12047 Berlin

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(4) Verträge kommen ausschließlich in deutscher Sprache zu Stande.

Berlin, im April 2018